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Willkommen im Online-Büro des KFZ-Sachverständigen Hans-Joachim Keil,
Ihrem Partner mit Sachverstand und Kompetenz.
Als unabhängiger Sachverständiger im KFZ-Bereich berate ich Sie neutral.

Sie überlegen ob ein Gutachten sein muss?
Der Schaden erscheint Ihnen zu gering und Sie sind sich auch nicht sicher ob man Ihnen eine Mitschuld anrechnet?
Je nach Situation, besteht die Möglichkeit, dass wir uns gemeinsam und ganz unverbindlich Ihr Fahrzeug ansehen und Sie entscheiden erst dann, wie es weitergehen soll. Rufen Sie mich an.
Wichtig: Als "Unfallgeschädigter" sind Sie sogar verpflichtet, dem Unfallgegner und dessen Versicherung, nachzuweisen in welcher Höhe Ihnen ein Schaden zugefügt worden ist.
Für einen Laien ist dies schwer beurteilen. Oft täuscht der äußere Anblick.
Diese Feststellung sollte von einem Fachmann, übernommen werden.

Nicht selten kommt nach Tagen zu Streitigkeiten.
Was am Unfallort noch alles klar war, wird plötzlich von der Gegenseite bestritten. Ein Gutachten sichert Ihnen gerichtsbeständige Beweise.

Kann das nicht auch meine Werkstatt machen?
Die Werkstatt kann einen Kostenvoranschlag erstellen, jedoch kein Unfallgutachten. Wichtige Fakten, wie Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung, Angaben zu Vor- und Altschäden, Fahrzeugzustand usw., werden im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt.
Im Streitfall, hat ein Kostenvoranschlag nur wenig Beweiskraft.

Die Versicherung hat Ihnen mitgeteilt, dass ich mich um Nichts kümmern muss, auch der Gutachter wird von der Versicherung geschickt.
Hierzu nur ein Hinweis!
Akzeptieren Sie niemals einen Sachverständigen den Ihnen die Versicherung schickt. Versicherungen sind kommerzielle Unternehmen, die so wie alle Wirtschaftsunternehmen auf Gewinnerzielung bedacht sind. Umso verständlicher wird in erster Linie im eigenen Interesse verfahren.
Nutzen Sie, in Ihrem eigenen Interesse, im Haftpflicht-Schadenfall das Recht auf freie Gutachterwahl.
Dieses Recht steht Ihnen selbst dann noch zu, wenn die Versicherung des Schädigers bereits selbst einen Sachverständigen beauftragt hat.

Die Kosten, die für die Ermittlung der Schadenshöhe anfallen sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung.
Sobald Ihnen das Gutachten des Sachverständigen vorliegt haben Sie die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen oder aber auf Basis des Gutachtens abrechen wollen.

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